Pflichtpraktikum + Steuern

  • Hey Leute,

    ich werde ab Juli ein in das Studium integriertes Pflichtpraktikum (5-6 Monate) absolvieren und frage mich gerade, wie das ganze bei einem Bruttolohn von ca 1000 Euro mit der Besteuerung aussieht. Lohnsteuer werd ich wohl zahlen müssen (bekommt man aber auch zurück und deshalb nicht weiter tragisch) aber wie ist das mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Das sind ja immerhin ca 20 % vom Lohn..muss ich die als Student zahlen obwohl ich z.B. familienkrankenversichert bin?

    lg,

    misszz

  • Siehe auch hier:

    https://www.study-board.de/thread6347.html

    Zitat


    Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.12.1980 (Az.: 12 RK 10/79) steht rechtskräftig fest, daß Sie im praktischen Studiensemester nicht der Versicherungspflicht nach den für abhängig Beschäftigte geltenden Regeln unterliegen. Somit sind Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei; in der Krankenversicherung der Studierenden unterliegen Sie der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr.9 und 10 Sozialgesetzbuch V. Demnach besteht keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte.

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  • Zitat

    Original von *misszz*
    wow du hast auch auf alles ne Antwort..und wie ist das bei nem ferienjob? bin ich da beitragspflichtig?

    So viel ich weiss bekommst du bei nem Ferienjob nur durch den Lohnsteuerjahresausgleich deine Lohnsteuer (Kirchensteuer natürlich auch) zurück die Sozialversicherungsbeiträge sollten futsch sein. Außer du machst einen Minijob (bis 400 €) dann zahlt das alles der Arbeitgeber.

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  • wenn ich morgen anfang, werd ich wohl gleihc mal in der Personalabteilung anrufen..sind nämlich eh nur 4 Tage und wenn dann noch Sozialbeiträge abgezogen werden, kann ich gleich daheim bleiben... Es sei denn sie erhöhen den stundenlohn auf 15 euro, so dass immer noch 10 übrig bleiben *g*

  • Ich habe da einige nette Beiträge azs meinem aktuellem Lohnlexkikon Man muss auch zwischen vorgeschriebenen und freiwilligen Praktika unterscheiden Ist einfach ne Menge Text.....:

    Zitat

    Grundlagen
    Praktikanten sind Personen, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die mit dem Studium im Zusammenhang steht. Bezüge aus einer Praktikantentätigkeit sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht ist dagegen zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktika zu differenzieren.


  • Bei einem Ferienjob kann LSt- und SV-Freiheit für den Arbeitnehmer (der AG führt lediglich nur eine 25%ige Pauschalsteuer an das FA ab) eintreten, wenn dieser die Tätigkeit als sog. kurzfristig Beschäftiger ausübt.

    Def.: Eine kurzfristige Beschäftigung erfordert eine nicht regelmäßige Tätigkeit. Sie darf innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn nicht länger als 2 Monate oder 50 Tage dauern.

    Grüße
    JC

  • Germ. § 2 BKGG (Bundeskindergeldgesetz) gilt:

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  • Die Grenze von € 7.680 € (in 2004) zzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag € 920 (bzw. wenn man höhere Werbungskosten als 920€ nachweisen kann) (in 2004) darf nicht überschritten werden. D.h. man darf maximal € 8.599 verdienen (ggf. mehr mit höheren WK) damit einem das KiG nicht gestrichen wird.

    Für 2003 galt € 7.188 zzgl. WK-PB € 1.044 (oder höhere WK).

    Grüße
    JC

  • thx für eure Antworten :) von meinem chef hab ich heute auch das mit der 7600 euro grenze gehört und war echt erfreut - bei 7200 wärs knapp geworden *g*

  • Zitat

    Original von kathy81
    Wie sieht das aus, wenn das Praktikum freiwillig gemacht wird?

    Les' mal den ersten Beitrag von JayC hier in diesem Thread, daraus solltest Du eigentlich etwas schlauer werden.

    P.S. Schön mal wieder was von dir hier zu lesen.

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  • Hi, mal wieder das leidliche Thema Pflichtpraktikum mit Entgeld.

    Ich muss nach Studienordnung in diesem Semester ein Praktikum ablegen über sechs Monate und bekomme ein Entgeld von 450€. Mein Krankenversicherung meinte, dass ich durch dieses Betrag die 350€ überschreite und damit die Familienversicherung nicht greift. Greift für mich nun SGB 5 § 6 Abs 1 Nr.3 oder nicht ? Wir sind acht Praktikanten und bei den anderen wurde die Versicherungsfreiheit akzeptiert. Hat meine Sachbearbeiterin tatsächlich recht, d.h. auf Grund des Einkommens muss ich in die Studentenversicherung und die Versicherungsfreiheit gilt nur für Renten- und Arbeitslosenversicherung ?

    Es wäre sehr hilfreich wenn man mir die entsprechenden Paragraphen nennen könnte, die ich vorlegen müßte, um in der Familienversicherung zu bleiben.

    Christian

  • So ganz klar ist mir das noch nicht ob ich Beiträge zur Krankenversicherung zahlen muss.
    Ich bin 23 und mache ein 5monatiges Pflichtpraktikum und erhalte dafür knapp 700 Euro pro Monat. Jetzt hat mir meine Krankenkasse folgenden Brief geschickt:

    "Sie leisten während ihres Studiums ein Zwischenprktikum ab und sind zur Zeit familienversichert in unserer Kasse.

    Ein in einer Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum führt nicht zur Versicherungspflicht als Arbeitnehmer im Sinne des §5 Abs. 1.1. SGB V.

    Die Krankenversicherung der Studenten ist eine Pflichtversicherung, die durch die Familienversicherung verdrängt wird. Sie werden jedoch während Ihres Praktikums Einkünfte erzielen, die grundsätzlich über dem für das Fortbestehen der Familienversicherung festgeschriebenen Grenze von 345,00 liegen (vgl. §10 Abs. 5 SGB 5).

    Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten ist in diesem Falle vorrangig. (vgl. §5 Abs. 1.9 SGB V).

    Wir müssen daher die Familienversicherung für die Zeit Ihres Praktikums aufhebn und ich bitte um die Rückgabe der beigefügten Anmeldung zur Krankenversicherung der Studenten. Diese Versicherung ist beitragspfichtig. Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt z.zt. 47,53 Euro im Monat zuzüglich 9,09 Euro für die Pflegeversicherung..."

    Ist das den Rechtens? So etwas hab ich von niemanden bis jetzt gehört.

  • Hallo,

    solange es ein Pflichtpraktikum ist, musst du keine Krankenversicherung bezahlen. Jetzt habe ich zwar gerade bei der DAK gelesen, dass ab 345 Euro die Familienversicherung entfällt, ich habe aber letztes Jahr auch 500 euro monatlich verdient und trotzdem keine KV bezahlt...

    Nimm jeden Tag als ein Leben für sich.

  • hallo,

    habe mir das Ganze jetzt mal durchgelesen und stehe vor ähnlichem Problem.

    Ich muss laut Studienordnung im 5. Semester ein Pflichtpraktikum absolvieren. Dieses habe ich bereits angetreten und verdiene mehr als 400€. Bei dem Gehalt ist laut Lohnzettel Brutto gleich Netto und der SV Schlüssel besagt, dass ich sozialversicherungsfrei beschäftigt bin (SV 0000).

    Nun kam jedoch gestern ein Brief meiner Krankenkasse in dem eine Aufnahmebestätigung enthalten war.

    Nach einem Anruf meinerseits sagte man mir, dass ich aus der Familienversicherung herausgerutscht sei und mich nun als Student extra versichern müsse. Aus der Familiebversicherung falle ich wegen dem Einkommen von mehr als 400€. Ich argumentierte also damit, dass dies ein Pflichtpraktikum ist und ich somit auch weiterhin familienversichert bleiben müsste. Daraufhin antowortete man mir, dass man als Pflichtpraktikant gleichwertig mit einem Werksstudenten eingestuft wird.

    Resultat des Ganzen ist, dass ich nun wohl 47,53€ monatlich KV zahlen muss und 9,23 PV dazu.

    Muss ich das nun zahlen? Was kann ich vorlegen um zu beweisen dass die Krankenkasse evtl. falsch liegt?

    Wenn die dennoch recht haben, warum wird dann der AG Anteil von mir privat verlangt und nicht über den Lohnzettel abgebucht?

    Ich will weiterhin familienversichert bleiben und nichts bezahlen.

    Bitte helft mir.

    Gruß. Dennis

  • Bei mir lief das ganz ähnlich (Pflichtpraktikum mit mtl. 715€ brutto). Grundsätzlich sind Pflichtpraktika während des Studiums versicherungsfrei. Das eigentliche Problem ist die Einkommensgrenze in der Familienversicherung. Es gibt zwar die Möglichkeit in der Familienversicherung einen Monat über der Gehaltsgrenze von 350€ (brutto) zu liegen aber schon mit dem Unterzeichnen des Praktikantenvertrags zieht diese Argumentation nicht mehr, da das überschreiten der Einkommensgrenze vorhersehbar war. Fazit man fliegt sofort aus der Familienversicherung und muß während des Pflichtpraktikums in die Studentenversicherung. Man kann natürlich bei der jährlichen Rückmeldung an die Krankenkasse dieses Praktikantenverhältnis verschweigen da ja der Arbeitgeber bei einem Pflichtpraktikum keine Mitteilung an die Krankenkasse macht. Dann muß man aber evtl. mit einer Betrugsanzeige rechnen, da man nach §289 SGB V zur wahrheitsgetreuen Auskunft verpflichtet ist. Leute die hier im Forum 1000€ monatlich verdienen und trotzdem familienversichert sind werden demnach bewußt oder unbewußt das Risiko einer Anzeige eingehen.