Hallo!
Ich habe mal wieder ein Problem:
Ludwig Landua verkauft Kameras und entwickelt Filme in Mainz.
Die Fotohandlung Klipp und Klar (Einzelunternehmeen von Karl Klar), die ihren Sitz in Zürich hat, beauftrag Landua damit, ein Gutachten darüber zu erstellen, wie häufig Kameras in seinem Geschäft in Mainz gekauft werden und wie viele Filme im Januar 2003 entwickelt wurden. Die Fotohandlung Klipp und Klar möchte augrund dieser Studie eine neue Werbekonzeption entwickeln.
Landua erstellt das Gutachten am 03.03.03 und erhält eine Zahlung in Höhe von insgesamt 5.000,00 €. L hatte vergessen, darüber eine Rechnung zu stellen.
Liegt für L ein steuerbarer Umsatz vor?
Handelt es sich hierbei um eine sonstige Leistung, die in Mainz ausgeführt wurde und deshalb steuerbar ist?
Gruß
Piwi_26