Hallo,
habe mal eine kurze Frage zum Arbeitsrecht.
Herr Alt soll in die neu eröffnete Filiale der Firma versetzt werden. Ist das möglich und wie muss die Firma dann vorgehen?
Ich bin mir nicht sicher.
ich würde nämlich sagen, von Rechts wegen ist das nicht möglich.
Die Versetzung müsste, wenn, über eine Änderungskündigung erfolgen. Die ist aber wie eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn einer der folgenden Kündigungsgründe vorliegt:
Gründe, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeiters liegen, oder aus betrieblichen Gründen.
So, wäre wenn also nur ein betriebsbedingter Grund, da kein anderer vorliegen kann.
Aus betriebsbedingten Gründen ist die Kündigung / Versetzung aber nur möglich, wenn sie für den Arbeitgeber das letzte Mittel zum Lösen seiner Probleme ist und mehr Arbeiter zur Verfügung stehen, als gebraucht werden.
Das ist hier ja nun eigentlich nicht der Fall, da ja auch einfach neue Mitarbeiter eingestellt werden könnten, oder?
Würde also sagen, dass die Versetzung von herrn Alt also eigentlich nicht möglich ist.
Hätte gern noch eine zweite Meinung, da ich nicht sicher bin, ob ich die Ausführungen im Studienheft richtig verstanden habe.
Vielen Dank und lg
Steffi