Versetzung eines Arbeitnehmers RELB 06

  • Hallo,

    habe mal eine kurze Frage zum Arbeitsrecht.

    Herr Alt soll in die neu eröffnete Filiale der Firma versetzt werden. Ist das möglich und wie muss die Firma dann vorgehen?

    Ich bin mir nicht sicher.

    ich würde nämlich sagen, von Rechts wegen ist das nicht möglich.
    Die Versetzung müsste, wenn, über eine Änderungskündigung erfolgen. Die ist aber wie eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn einer der folgenden Kündigungsgründe vorliegt:
    Gründe, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeiters liegen, oder aus betrieblichen Gründen.
    So, wäre wenn also nur ein betriebsbedingter Grund, da kein anderer vorliegen kann.
    Aus betriebsbedingten Gründen ist die Kündigung / Versetzung aber nur möglich, wenn sie für den Arbeitgeber das letzte Mittel zum Lösen seiner Probleme ist und mehr Arbeiter zur Verfügung stehen, als gebraucht werden.

    Das ist hier ja nun eigentlich nicht der Fall, da ja auch einfach neue Mitarbeiter eingestellt werden könnten, oder?

    Würde also sagen, dass die Versetzung von herrn Alt also eigentlich nicht möglich ist.

    Hätte gern noch eine zweite Meinung, da ich nicht sicher bin, ob ich die Ausführungen im Studienheft richtig verstanden habe.

    Vielen Dank und lg

    Steffi

  • Hallöchen,

    also zu dieser Aufgabe würde ich folgendes schreiben:

    Eine Versetzung ist nur dann zulässig, wenn der neue Arbeitsplatz keine geringerwertigen Arbeiten vorsieht. Die Durchführung einer Versetzung ist mittels einer Änderungskündigung zu erreichen, da sich der Arbeitsort in aller Regel aus dem Arbeitsvertrag ergibt.

    Eine Änderungskündigung wird immer dann abgeschlossen, wenn es ebenfalls zu einem neuen Vertragsabschluss kommen soll.

    Lehnt der Adressat den neuen Vertrag zu den geänderten Bedingungen ab, so wird das Vertragsverhältnis mit der Änderungskündigung beendet.


    mfg
    Sabine