Neues Rechtsgutachten: Arbeitsrechtliche Privilegien für Kirchen nicht mehr haltbar

  • Studie analysiert u.a. Einfluss von EuGH-Rechtsprechung Neues Rechtsgutachten: Arbeitsrechtliche Privilegien für Kirchen nicht mehr haltbar – Grundrechte von Beschäftigten gestärkt Die Kirchen konnten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten lange auf weitgehende Sonderregelungen pochen. Tatsächlich ist die Ungleichbehandlung von Beschäftigten aber nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Das zeigt ein neues Rechtsgutachten, das das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat.*

    Quelle: http://idw-online.de/de/news807377

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