Hallo!
Habe mal wieder ein Problem beim Verstehen einer Aufgabe:
Im Lager des A befinden sich zum 31.12.03 100 Rasenmäher. Bei der Produktion der Rasenmäher entstanden insgesamt folgende Kosten:
Materialkosten 900.000,-
Fertigungslöhne 300.000,-
Materialgemeinkosten 264.000,-
Fertigungsgemeinkosten 420.000,-
In der Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 420.000,- sind enthalten:
- eine Teilwertabschreibung, die eine Produktionsmaschine betrifft 30.000,-
- Kalkulatorische Kosten der eigenen Arbeitsleistung 28.500,-
- Zahlung in eine Pensionskasse 25.500,-
Ich soll die Herstellkosten laut Steuerrecht ausrechnen und da muß ich ja die notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbeziehen.
Meine Frage: Welchen Wert muß ich da jetzt ansetzen?
Fertigungsgemeinkosten 420.000,- oder muß ich da noch irgendwas abziehen?
Gruß
Piwi_26