notwendige Fertigungsgemeinkosten

  • Hallo!

    Habe mal wieder ein Problem beim Verstehen einer Aufgabe:

    Im Lager des A befinden sich zum 31.12.03 100 Rasenmäher. Bei der Produktion der Rasenmäher entstanden insgesamt folgende Kosten:

    Materialkosten 900.000,-
    Fertigungslöhne 300.000,-
    Materialgemeinkosten 264.000,-
    Fertigungsgemeinkosten 420.000,-

    In der Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 420.000,- sind enthalten:
    - eine Teilwertabschreibung, die eine Produktionsmaschine betrifft 30.000,-
    - Kalkulatorische Kosten der eigenen Arbeitsleistung 28.500,-
    - Zahlung in eine Pensionskasse 25.500,-

    Ich soll die Herstellkosten laut Steuerrecht ausrechnen und da muß ich ja die notwendigen Fertigungsgemeinkosten mit einbeziehen.

    Meine Frage: Welchen Wert muß ich da jetzt ansetzen?
    Fertigungsgemeinkosten 420.000,- oder muß ich da noch irgendwas abziehen?

    Gruß
    Piwi_26

  • Du musst für deine dreiUnterpunkte überprüfen was das Steuerrecht (EStR) dazu sagt, d.h. darf kalk. U-Lohn mit eingerechnet werden oder nicht? Das gleiche gilt für die Pensionszahlungen und die TWA.

    Gruß
    Markus

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  • Hi, ich würde gerne die Aufgabenstellung weiterführen:

    Darüber hinaus ergeben sich aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung folgende Daten:

    -Verwaltungsgemeinkosten: Kosten für Geschäftsleitung, Personalverwaltung, Rechnungswesen: € 120.000
    -Vertriebsgemeinkosten: Kosten für Handelsvertreter im Verkauf (Provision) € 252.000

    Der Verkaufspreis ist zum Bilanzstichtag auf € 1.800 je Rasenmäher gesunken. Zwischen dem Bilanzstichtag und dem tatsächlichen Verkauf kann mit noch anfallenden Verwaltungskosten von € 120 je Rasenmäher gerechnet werden.
    Der durchschnittliche Unternehmergewinn beträgt 60% des tatsächlichen Verkaufspreises.
    Der Endbestand des Kontos "Fertige Erzeugnisse" zum 31.12.02 beträgt € 75.000.
    Im KJ 03 wurden 4500 Rasenmäher hergestellt.
    Buchungen hat A in 2003 bisher noch nicht vorgenommen.

    Aufgabe: Ermittlung der Herstellungskosten nach Steuerrecht (niedrigster Gewinn) und diesen Wert mit dem zu ermittelten Teilwert vergleichen. Beurteilung des Sachverhaltes nach Handels- und Steuerrecht.


    Meine bisherige Ermittlung der Herstellung ergibt folgendes:

    Fertigungsmaterial: € 900.000
    Fertigungslöhne: € 300.000
    Materialgemeinkosten: € 264.000
    Fertigungsgemeinkosten: € ?

    Gehört nicht die Teilwertabschreibung der Produktionsmaschine unter den Punkt "Wertverzehr des Anlagevermögens"? Dann wird es auf jeden Fall angesetzt.

    Bei den Verwaltungsgemeinkosten besteht ein Wahlrecht. Diese lasse ich außer betracht, weil ich den niedrigsten Gewinn ermitteln muß. Die Vertriebsgemeinkosten darf ich doch nach Handels- und Steuerrecht nicht ansetzen oder?

    Vielen Dank an alle, die sich beteiligen.[/B]