Hallo!
Ich sitze gerade vor einer Aufgbe meiner Rechnungswesenklausur mit der ich so gar nichts anfangen kann:
Am 08.10.2003 hatte die X-GmbH eine Computeranlage zum Preis von 80.000,00 € netto bestellt. Die Lieferung sollte im März 2004 erfolgen. Am 11.12.2003 senkte der Lieferer seinen Listenpreis für diese Computeranlage aus 50.000,00 €. Die X-GmbH war nicht bereit, den Preis von 80.000,00 € zu bezahlen, und führte mit dem Lieferer mehrere Verhandlungen; doch man konnte keine Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises erreichen.
Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Nehemn Sie ggf. die erforderlichen Buchungen in 2003 vor.
Irgendwie weiß ich nicht so richtig was da gemeint ist. In 2003 müssen doch gar keine Buchungen erfolgen oder? Und wenn zum Preis von 80.000,00 € bestellt wurde, dann gilt dieser Preis doch auch - oder? Ich weiß einfach nicht worauf die hinaus wollen!
Vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee!
Gruß
Piwi_26