Darf jemand mit Handlungsvollmacht einen Auszubildenden einstellen ? Wie sieht es bei Prokura aus?
Gruß
Martin W.
Darf jemand mit Handlungsvollmacht einen Auszubildenden einstellen ? Wie sieht es bei Prokura aus?
Gruß
Martin W.
Wenn mich nicht alles täuscht, darf der Handlungsbevollmächtigte kein Personal einstellen und kündigen, somit auch keine Auszubildenden.
Der Prokurist wiederum kann dies schon tun.
Du musst halt nur auf die Form der Prokura achten.
Hat der Prokurist eine Gesamtprokura so kann er dies nur in Verbindung mit einem anderen Prokuristen oder einem Gesellschafter tun.
Ganz allgemein kann man sagen: der Prokurist darf alle Geschäfte abschliessen die irgendein Geschäftsbetrieb mit sich bringt, wobei der Bevollmächtigte nur Geschäfte abschliessen kann die ein bestimmter Geschäftsbetrieb mit sich bringt.
z.B.:
Der Prokurist darf Personal einstellen.
Der Bevollmächtigte darf wenn er z.B. in der Abteilung Einkauf ist, alle Geschäfte aubschliessen die auch mit seiner Arbeit zu tun haben ( Einkauf von Rohstoffen usw. ).
Meiner Meinung nach kommt es auf den Umfang der Vollmacht an. Wenn du jemanden eine Gesamtvollmacht erteilst, was ja schon fast eine Prokura ist, darf derjenige auch Azubis einstellen