Bilanzierung Software

  • Hallo!

    Ich habe mal wieder eine Frage:

    Am 01.09.2003 wurde für den Produktionsbereich zwecks Verbesserung der Fertigungssteuerung von einem Softwarehaus in München eine entsprechende Software angeschafft, die auf den Betrieb des A zugeschnitten war. Der Kaufpreis betrug 45.000,00 € zzgl. 16% USt. Die Nutzungsdauer der Software beträgt fünf Jahre.

    Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Ermitteln Sie den erforderlichen Bilanzansatz zum 31.12.2003


    Was würdet Ihr sagen handelt es sich bei der Software um ein materielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens oder um einen immateriellen Vermögensgegenstand?

    Der Bilanzansatz zum 31.12.2003 ist 42.000,00 € oder?

    Gruß
    Piwi_26

  • Software ist nie materiell, denn Software unterliegt immer dem Urheberrecht, also gehören alle daraus resultierende Rechte immer dem Urheber. Das was du erwirbst, ist ein Nutzungsrecht, dass durchaus exklusiv sein kann, darin kann auch die Weiterverbreitung enthalten sein, aber es ist eben nur ein immaterielles Recht.
    Daher ist es ein immateriellen Vermögensgegenstand!

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