Hallo,
ich habe ein Problem mit der Frage: Wie würde sich die Umsatzsteuer in einem Finanzplan niederschlagen?
Also meiner Meinung nach würde das Unternemen die Umsatzsteuer bei den Erlösen/Einnahmen vereinnahmen und abführen und bei den Ausgaben müsste das Unternehmen sie zahlen und könnte sie zum Teil als Vorsteuer wieder abziehen.
Also eigentlich hat sie nichts im Finanzplan zu suchen. Was würdet Ihr dazu sagen?
Gruß celina
Finanzplan - Umsatzsteuer
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celina -
2. Juni 2006 um 09:24 -
Erledigt
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Positionen des Finanzplans (...)
Zitat
(...)
b) Umsatz einschließlich Mehrwertsteuer:
Die vereinnahmte Mehrwertsteuer wird im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuererklärung mit der geleisteten Mehrwertsteuer auf Wareneingangs- und Kostenrechnungen verrechnet. Die Differenz führt als Zahllast sofort zum finanziellen Abfluss. Eine besonders hohe Zahllast kann im Januar anfallen. Seltener ist, dass aufgrund hoher Wareneingänge eine Mehrwertsteuererstattung anfällt. Im Rechnungswesen werden die vereinnahmte und geleistete Mehrwertsteuer auf gesonderten Konten erfasst.
(...)sowie auch:
Zitat
(...)
g) Warenrechnungen:
Die Warenrechnungen sind einschließlich der Mehrwertsteuer - also mit dem Rechnungsendbetrag - einzusetzen. Die Korrektur zu dem Mehrwertsteuer-Inkasso über den Umsatz erfolgt durch die Zahlung laut Umsatzsteuererklärung. Es gibt auch das Verfahren, dass sowohl Umsatz als auch Wareneinkauf und Kostenrechnungen nur im Nettowert, also ohne Mehrwertsteuer, eingesetzt werden. Die Warenrechnungen werden in dem Monat ihrer Fälligkeit erfasst, das heißt: Die Valutastellung ist zu berücksichtigen.
(...)Quelle: http://www.handelswissen.net/data/themen/Fi…Finanzplans.php
Gruß
Markus -
Hallo Celina,
die Höhe der USt. ergibt sich aus den Umsatzerlösen, Forderungsausfällen und sonst. umsatzsteuerpflichtigen Erlösen.
Die Höhe der Vorsteuer ergibt sich aus Materialeinkäufen, Ausgaben für sonst. Aufwendungen und Anlageeinkäufen.
Skontozahlungen führen zu entsprechenden Korrekturen.
Die Umsatzsteuer-Zahllast ist als Ausgabe zu berücksichtigen (z. B. bei Monatszahlern im Folgemonat).Schöne Pfingsten,
gruss susi -
Hallo Markus, hallo Susi,
danke für die schnellen Antworten. Ihr habt mir wirklich weitergeholfen.
Ich wünsche Euch ein schönes Pfingstwochenende.
celina