Rückstellungen für Steuerberaterhonorar

  • Hallo!

    Bei folgender Aufgabe weiß ich im Moment so gar nicht wie ich anfangen soll:

    Für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Betriebssteuererklärungen 2003 der X-KG mit Sitz in Wiesbaden wir voraussichtilich ein Honorar von 6.000,00 € abgerechnet.
    Diese Kosten gliedern sich wie folgt aus:
    für den Jahresabschluss 2.500,00 €
    für die Erklärung zur gesonderten und einheitl. Feststellung der Einkünfte 2.000,00 €
    für die Umsatzsteuererklärung 700,00 €
    für die Gewerbesteuererklärung 800,00 €

    Ermitteln Sie unterAngabe der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften die erforderlichen Bilanzansätze zum 31.12.03

    Also könnte es vielleicht sein, das für den Jahresabschluss, die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung eine Rückstellung zu bilden ist und für die Erklärung zur gesonderten Erklärung und einheitl. Feststellung der Einkünfte nicht?

    Also das ist bis jetzt mein einziger Ansatz....

    Gruß
    Piwi_26

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