Hallo!
Vielleicht kann mir ja jemand bei dieser Frage helfen:
am 01.07.2003 wurde ein LKW des A durch einen Biltz zerstört. Der Buchwert des Lkws am 01.01.2003 betrug 25.000,00 €. die AfA im Vorjahr betrug 15.000,00 €. Der A beschloss sofort, den zerstörten Lkw zu verkaufen und erzielte als Erlös aus dem Verkauf des Schrotts am gleichen Tag immerhin noch netto 2.000,00 €.
Er buchte wie folgt:
Bank 2.320,00 e an sonstige Erträge aus Anlagevermögen 2.000,00 €
an Umsatzsteuer 320,00 €
Die Versicherung erkannte am 01.09.2003 den Blitzschaden an. Am 29.09.2003 überwies sie 32.000,00 € auf das Konto des A.
Meine Frage:
Wie habe ich die Versicherungsentschädigung zu behandeln? Und wie ist der Bilanzansatz zum 31.12.03?