Bewertung

  • ich schau bei der Aufgabe grad wie Schwein ins Uhrwerk:

    Der Anhang erläutert die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung u.a. bezüglich der Bewertungsregeln.

    Berechnen Sie das Ergebnis in Abhängigkeit von den Bewertungsverfahren und begründen Sie anhand des Beispiels die Notwendigkeit des Anhanges.
    Ein Unternehmen kauft im zum 1. Juni eine Anlage im Wert von 1.000.000 €. Die Anlage nimmt am 1. Juni den Betrieb auf.
    Die Anlage soll 10 Jahre lang genutzt werden. Auf ihr werden monatlich 5.000 Einheiten produziert, die für 10 € je Stück verkauft
    werden. Der Materialaufwand beträgt pro Stück 3 €, der monatliche Personalaufwand beträgt 20.000 €.
    Berechnen Sie den Jahresüberschuss für das laufende Jahr unter der Annahme, dass kein weiterer Aufwand oder Ertrag entsteht. Es
    wird 7 Monate lang produziert. Nur in diesem Zeitraum fallen Material- und Personalaufwand an.
    Bewertungsmöglichkeiten: Abschreibungen linear oder degressiv mit 20%, Anwendung der Halbjahresregel: einmal ja, einmal nur
    zeitanteilige Abschreibung
    (Halbjahresregelung: Vereinfachungsregelung: Auf Zugänge im ersten Halbjahr wird die volle Jahresrate, auf alle übrigen Zugänge die
    halbe Jahresrate verrechnet.)
    Hinweis: Im Rahmen der „Gegenfinanzierung“ der Steuerrechtsänderungen für das Jahr 2004 wurde die Halbjahresregelung
    abgeschafft. Investitionen können nun im Jahr der Anschaffung nur noch anteilig für die verbleibenden Monate abgeschrieben werden.

    Ich habe keine Ahnung wie ich da rangehen soll. Vlt. kann mir hier ja jemand helfen.

    mfg bk

    Heute ein Koenig ... Morgen eine Schnapsleiche

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  • Im Endeffekt sollst du doch jetzt die unterschiedlichen Bewertungsverfahren durchführen und das gleiche bzgl. Gewinnermittlung oder verstehe ich das jetzt total falsch?

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Ich würde es so angehen:

    I. Ermittlung aller potentiellen AfA Beträge

    II. Gewinnermittlung GKV.

    III. Gewinnermittlung UKV.

    Evtl. JÜ-Rechnung nach HGB. Mehr ist da eigentlich nicht möglich.

    Gruß
    Markus

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