hallo allerseits,
habe da mal eine nette frage zum einstieg
Ich mache mir zurzeit gedanken über stille Rücklagen, so kann doch auch die bedingte Kapitalerhöhung, also Wandelanleihe, in die stillen Rücklagen einfließen. Ist ja im Grunde eine Eigenkapitalerhöhung. Wenn diese Wandelanleihen in Aktien umgewandelt werden, wird so die stille Rücklage aufgelöst (?!)
Könnt ihr mir eventuell weitere Gründe nennen, warum man stille Rücklagen auflösen muss/kann....
danke erstmals