"Anteilige" (?) Abschreibung - Anlage im Jahr gekauft

  • Ist mir ja schon unangenehm wieder ein neues Thema zu eröffnen.

    Ich bin in Rechnungswesen jetzt eigentlich nicht so die Niete ... scheinbar aber schon. Ok, folgende Aufgabe:

    Wir kaufen am 10.10. .... einen Personalcomputer für 4.000,00 € netto. Nutzungsdauer 5 Jahre, lineare Abschreibung. Buchen Sie am Jahresende die Abschreibung!

    Ich würde so rechnen:

    100/5 = 20% Abschreibungssatz.
    4.000,00 * 20/100 = 800,00
    800/12 = 66,66666666...
    66,666666 * 3 = gerundet 200,00 €.

    Da ich den Lösungsbogen schon habe, weiß ich, dass die richtige Lösung 400,00 € ist. Wie komme ich darauf? Meine Freundin ist auf das gleiche Ergebnis wie ich gekommen.

  • Hey Gast!
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  • Hallo!
    Bei Zugang in der zweiten Jahreshälfte kann die halbe Jahresabschreibung abgesetzt werden (Vereinfachungsregel gem. Abschnitt 44 Abs. 2 EStR).
    Also 400 €

    Gruß
    Piwi_26

  • Danke!! Hatten wir noch nicht, denn das sagt mir nichts.

    Also das bedeutet, wenn die Hälfte des Jahres rum ist - es genau 6 Monate sind - schreib ich die ab. Aber nur, wenn die Hälfte rum ist?

    Ist denn mein Weg gar nicht möglich?

    Gruß*millie181

  • Du versucht natürlich so viel wie möglich abzuschreiben, daher greift oft die Halbjahresregel.
    Anschaffungen bis zum 30.06 werden 1 Jahr und Anschaffungen ab dem 30.06 für 6 Monate abgeschrieben.

    Im Hinterkopf klopft was von wegen, dass dies aber garnet mehr so möglich ist. Daher werden eigentlich monatsgenau Abschreibungen angesetzt (das ist zumindest bei uns im Betrieb der Fall)

  • Zitat


    Im Hinterkopf klopft was von wegen, dass dies aber garnet mehr so möglich ist. Daher werden eigentlich monatsgenau Abschreibungen angesetzt (das ist zumindest bei uns im Betrieb der Fall)

    p.r.t. sollte def. der Regelfall sein. Verwundert mich auch ein wenig, warum da noch mit der HJ-Regel hantiert wird.

    Gruß
    Markus

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  • Danke für die zahlreichen Antworten :)

    Ich habe heute auch gehört, dass das mit der HJ-Regel nicht mehr möglich sein soll.

    Es kann sehr gut sein, dass die Aufgaben schon ein bisschen älter sind. Wer kennt unsere Lehrer nicht? "Nehmen wa halt die Arbeitsbögen, die ich schon vor 20 Jahren benutzt" habe ... :)

    also in zukunft schreib ich monatsgenau ab und nix mit ein jahr oder halbes jahr, hab ich das jetzt so richtig kapiert?

    gruß*millie181