Hallo!
Der Kunde M meldete am 01.11.03 das Insolvenzverfahren an, das am 17.11.03 gegen ihn eröffnet wurde. A erfuhr davon vor Bilanzabstellung am 02.01.04 und wurde vom Insolvenzverwalter unterrichtet, dass die Quote 15 % betträgt. A hat gegenüber M eine Forderung von 20.300,00 €.
Meine Frage:
Was bedeutet das die Quote 15 % beträgt? Beträgt nun der geschätze Ausfall 15% oder 85 %?
Gruß
Piwi_26