Hallo!
Viellecht könnt Ihr Euch ja die folgende Aufgabe mal ansehen:
Der Beand an fertigen Erzeugnissen wurde durch U in der vorläufigen Handels-/Steuerbilanz sowie im Warenbestandsverzeichnis mit 16.250,- EUR erfasst. Es handelt sich um 50 selbst hergestellte Gegenstände des Typs XYZ. Den Bestand hat U zum 31.12.2003 körperlich aufgenommen. Die Gegenstände des Typs XYZ wurden mit den kalkulierten und ausgezeichneten Verkaufspreisen in Höhe von 325,- € pro Stück im Warenbestandsverzeichnis erfasst.
Aus dem Betriebsabrechnungsbogen und den sonstigen Unterlagen zur Kalkuation ergibt sich, dass sich der kalkulierte Verkaufspreis pro Stück wie folgt zusammensetzt:
Materialeinzelkosten 50,- €
+ Materialgemeinkosten 20 % 10,- €
Fertigungseinzelkosten 100,- €
+ Fertigungsgemeinkosten 100 % 100,- €
Herstellkosten I 260,- €
Verwaltungskosten 10 % 26,- €
Herstellkosten II 260,- €
Vertriebskosten, 2,5 % der Herstellkosten I 6,50 €
Selbstkosten 292,50 €
12,5 % der Herstellungsksoten I 32,50 €
Verkaufspreis (ohne Umsatzsteuer) 325,00 €
U arbeitete aus betriebsinternen Gründen in den letzten Wochen des Jahres 2003 täglich mehrere Stunden in der Produktionsabteilung mit. Für die Produktion der Feritigerzeugnise wurden deshalb regelmäßig nur 90 % der kalkulierten Fertigungsgemeinkosten tatsächlich aufgewendet. Im Überigen entsprechen deie tatsächlichen Aufwendungen den kalkulierten Kosten.
Nehmen Sie zu dem Sachverhalt aus handels- und steuerrechtlicher Sicht Stellung. Gehen Sie dabei unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften darauf ein, mit welchem Wert die Fertigerzeugnisse mindestens lauf Handels- und Steuerbilanz anzusetzten sind. Ermitteln Sie den erforderlichen Bilanzansatz zum 31.12.03.
Meinen Lösungsvorschlag findet Ihr im Anhang! Bin mir nicht ganz sicher bei den Fertigungsgemeinkosten, ob die jetzt mit 90 % oder mit 100 % angesetzt werden müssen!
Gruß
Piwi_26