Praxissemester und Jobben / Sozialversicherung

  • Hallo zusammen,

    vielleicht hat ja schon mal jemand von Euch ein ähnliches Problem gehabt oder weiß, wo ich fragen kann.
    Folgendes:
    Im Moment mache ich mein Praxissemester und bekomme dafür 400 € monatlich. Das sind über 4,5 Monate insgesamt 1800 €. Da es sich um ein Praxissemster handelt, das zum Studium gehört ist das ganze sozialversicherungsfrei. In den anderen Jahren habe ich immer im Sommer in den Semesterferien gearbeitet und im Semester nicht. Dafür mußte ich auch nie Sozialversicherung zahlen.
    Wie ist das jetzt, wenn ich für mein Praxissemester Geld bekomme und im Juli auch noch ca. 1000 € verdiene.
    Muss ich dann Sozialversicherung zahlen?

    Gruß
    Maren

  • Zitat


    Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.12.1980 (Az.: 12 RK 10/79) steht rechtskräftig fest, daß Sie im praktischen Studiensemester nicht der Versicherungspflicht nach den für abhängig Beschäftigte geltenden Regeln unterliegen. Somit sind Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei; in der Krankenversicherung der Studierenden unterliegen Sie der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr.9 und 10 Sozialgesetzbuch V. Demnach besteht keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte.

    Also denke ich mal, dass beides getrennt voneinander berücksichtigt wird.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Hallo,

    super Antwort, meine Krankenversicherung horchte ebenso auf, als ich die Mitgliedsbescheinigung anfragte. Jetzt meint die Sachbearbeiterin, dass ich mich für 50€ krankenversichern und nochmal 10€ ich glaube für Sozialversicherung zahlen soll.

    Beide Beträge sind in einem Pflichtpraktikum also reguläres Praxissemester ungerechtfertigt, sehe ich das richtig?

    Folgendes habe ich noch gefunden..

    Zitat

    1. Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum

    Arbeitszeit:
    Spielt keine Rolle.
    Arbeitsentgelt:
    Spielt keine Rolle.
    Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung:
    Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer.


    Gruß [SCHILD=13]Immer für seine Rechte eintreten![/SCHILD]

  • Die Frage ist ja jetzt, wie du an die 1000€ nebenbei noch kommst.

    Das Praxissemster ist auf jeden Fall versicherungsfrei.

  • Zitat

    Zwischenpraktikanten

    Zwischenpraktika sind in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeiten während des Studiums. Für diese Praktika besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Praktikant an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert ist. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe eines gegebenenfalls gezahlten Entgelts spielen dabei keine Rolle.

    Das stand im geschützten Mitgliederbereich meiner Krankenkasse. Daraus erlese ich keine 400€ Grenze etc., wie sieht das denn jetzt aus, kann mir bitte einer helfen?

    Danke

  • Das Geld aus dem Zwischenpraktikum, ist egal in welcher Höhe, sozialversicherungsfrei. Du bist ja Student, und MUSST ein Praktikum absolvieren.

    Aber wie verdienst du das andere Geld?