Mangelhafte Lieferung

  • H ihr,
    ich habe folgende Probleme :(

    1.) K kauft euín Fahrrad. Es ist dem Verkäufer bekannt, dass die Pedale häufiger kaput gehen. Bei der ersten Fahrt gehen K die Pedale kaputt. Er bricht sich die Arme und Beine. Fährt mit dem Taxi (20 €) ins Krankenhaus (30€). Welche rechte hat er?

    2) Was ist wenn bei dem Fall 1.) wenn K auch wusste das die Pedale oft kaputt gehen?

    3) A kauft 30 Jahre ale Ohrringe bei B. Die Ohrringe sind als goldene ausgezeichnet. Zu huae stellt A fesst das es vergoldetes Messing ist. B wusste dieses aber wirklichn iht. Was hat A für Rechte?

    4) K kauft bei C ein Cario. Bei der ersten Fahrt begommt es zu regnen. K bekommt das Verdeck nicht zu und fährt in eine Tiefgarage (10€) da er einen wichtigen Termin hat nuimmt er ein Taxi (20€). Später bringt er das Auto in die Werksatt, jedoch finden die keinen schaden. Welche Rechte hat K und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

    Schon mal vielen Dank ich hoffe ihr könnt mir helfen
    Gruß Sabrina

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Vielen Dank :)
    Das hat mir schonmal weitergeholfen.

    Wobeio ich mir noch unschlüssig bin ist die Sache mit dem Auto. Was kann der Käufer da machen? Es ist ja kein Schaden festgestellt worden. Und der Händler hat zuvor das Verdeck überprüft. Also müsste ja schadenersatz niocht in Frage kommen.

    Gruß Sabrina

  • Hi Sabrina,
    bei Frage 4 (das mit dem Auto) hat der Käufer eine Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) von 2 Jahren. Der Autohändler muss das Autodach genau untersuchen und die defekten Teile des Daches austauschen (wenn nicht sogar ein neues Verdeck einbauen).

    Meiner Meinung nach müsste das passen.

    Gruß Reinhard

  • Hallo Sabrina und Reinhard,

    bei Nr. 4 würde ich sagen, dass K überhaupt keine Ansprüche geltzend machen kann, da es nicht möglich war ein Mangel am Caprio oder dem Verdeck festzustellen. Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz) gibt es erst, wenn eine mangelhafte Sache vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall. Hoffe, dass ich euch helfen konnte.

    Angel112