Hallo!
Vielleicht kann mir jemand mal kurz bei dieser Aufgabe auf die Sprünge helfen:
Während einer Messe in Berlin verkauft der EDV-Händler Win Dows am 08.06.01 einen PC für 2.000 € unter Eigentumsvorbehalt an einen Kunden aus New York, der den Computer seiner Tochter zum bestanden Studium schenken will. Der Kunde fliegt am Tag des Kaufs unter Mitnahme des PC´s in die Staaten zurück und zahlt den Kaufpreis am 02.07.01 per Überweisung.
Handelt es sich hier um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung oder um einen normalen steuerbaren Umsatz (Lieferort ist Berlin)?
Gruß
Piwi_26