Steuerfreie Ausfuhrlieferung?

  • Hallo!
    Vielleicht kann mir jemand mal kurz bei dieser Aufgabe auf die Sprünge helfen:

    Während einer Messe in Berlin verkauft der EDV-Händler Win Dows am 08.06.01 einen PC für 2.000 € unter Eigentumsvorbehalt an einen Kunden aus New York, der den Computer seiner Tochter zum bestanden Studium schenken will. Der Kunde fliegt am Tag des Kaufs unter Mitnahme des PC´s in die Staaten zurück und zahlt den Kaufpreis am 02.07.01 per Überweisung.

    Handelt es sich hier um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung oder um einen normalen steuerbaren Umsatz (Lieferort ist Berlin)?

    Gruß
    Piwi_26

  • Wenn Lieferort Berlin ist, ist es ein ganz normaler Kaufvertrag. Wohin der Kunde das Ding mitnimmt und von wo aus er das Geld überweist, kann dem Verkäufer doch schnurzegal sein.

    Ob der Typ den PC bei der Einfuhr nach Amerika verzollen muss, oder vielleicht auch eine Umsatzsteuerrückerstattung oder sowas erhält, ist wieder ne andere Frage...

  • Hallo,

    grundsätzlich ist es erstmal eine normale Lieferung.

    Wenn das Gerät ausgeführt wird und dem leistendem Unternehmer ein belegmäßiger Nachweis über eine Ausfuhr ins Drittland vorgelegt wird, wird die Lieferung in eine ust.befreite Ausfuhrlieferung umqualifiziert (vgl. § 6 Abs. 3a und 4 UStG).

    JC