Autohändler V gibt seinem Àngestellten S Anweisung, den Preis von € 20.000.,00 für ein Auto bei einem Verkauf nicht zu unterschreiten.
Kunde K kommt und S stimmt einer Veräußerung des Autos zu € 19.000,00 statt der von V geforderten € 20.000,00 zu. V ist zu diesem Zeitpunkt abwesend.
Als K einige Tage später das Auto abholen will, verweigert V die Übergabe.
Ist V gegen Zahlung der € 19.000,00 zur Übereignung des Autos verpflichtet?