Ich habe Probleme beim Verständnis der Differenzierung von Rechtsbehelfsfrist und Festsetzungsfrist. Ich erarbeite mir alles selbst (Fernstudium) und stehe wohl auf der Leitung:
Ich verstehe das die Rechtsbehelfsfrist für Einspruch einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides abläuft. Aber für welche Fälle gilt dann die Festsetzungsfrist. Wenn ich z. B. eine Festsetzungsfrist von 4 Jahren habe, wozu dann die Rechstbehelfsfrist?
Für welche Fälle kommt ausschliesslich nur die Rechtsbehelfsfrist in Frage?
Danke für die Mühe!
Doreen