Zeitanteilige Abschreibung

  • Hallo liebe Mitstreiter!

    ich bin ein bißchen konfus, Ihr könnt mir sicherlich weiterhelfen. Wenn ich eine Zeitanteilige Abschreibung vornehme werden doch die AHK als Nettobetrag zugrunde gelegt?! Wie schaut es aus, wenn dann auf den Bruttobetrag nochmals einen Skonto eingeräumt wird - ziehe ich diesen dann vom Nettobetrag ab? Sicher, oder stehe ich hier völlig auf dem Schlauch?

    Besten Dank für Eure Bemühungen und viele Grüße
    Mel

  • Ein Skonto ist direkt dem Wirtschaftsgut zuzuordnen. Somit ziehst du den (Netto-)Skonto von den Anschaffungskosten ab und schreibst die dann verminderten Anschaffungskosten zeitanteilig ab.
    Wichtig ist immer die direkte Zuordnung des Nachlasses zu einem Wirtschaftsgut. Beispielweise minderst du die Anschaffungskosten nicht, wenn du am Ende einer Periode aufgrund zahlreicher Geschäfte einen Bonus deines Geschäftspartners erhälst.