geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Hallo,

    wer kann helfen?

    Bitte begründen Sie, ob folgende Wirtschaftsgüter als geringwertig anzusehen sind.
    a) Rechenmaschine:
    Nettopreis 822,00 DM = 420,28 Eur
    16% MwSt. 67,24 Eur
    Bruttopreis 687,52 Eur
    abzgl. 3% Skonto 472,89 Eur (=407,66 Eur netto)

    b) zusätzlicher Motor für eine Textilmaschine:
    Nettopreis 400,00 Eur
    16% MwSt. 64,00 Eur
    Bruttopreis 464,00 Eur

    Danke

    Silvie

  • Die Grenze für geringwerige Wirtschaftsgüter beträgt bekanntlich 410€. Zudem muss das Wirtschaftsgut beweglich sein.

    Der Motor in b) ist somit kein geringwertiges Wirtschaftsgut, da er wird ja in die Textilmaschine eingebaut und ist somit nicht mehr beweglich und selbstständig nutzbar.

  • Ein weiteres Argument bei b): Das Gut ist nicht selbständig nutzbar.

    Gruß
    Markus

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