Geld geliehen - Rechtslage?

  • Hallo, folgender Sachverhalt:

    Angenommen, ich hätte insgesamt 2.100,- EUR an einen "Freund" geliehen. Eine schriftliche Vereinbarung über Rückzahlung, Zeitraum uws. gibt es nicht. Mündlich wurde vereinbart: Rückzahlung schnellstmöglich in Teilzahlungen (ohne Zinsen).
    1.000,- EUR davon wurden per Überweisung auf das Konto des Freundes überwiesen (Kontoauszug hierfür liegt vor - mit Verwendungszweck: Geliehen).
    Der Rest erfolgte jeweils in bar.

    Zeitraum war 2004. Erinnerungen sind telefonisch und per Mail sind erfolgt. Zusagen der Rückzahlung ebenfalls per Mail. (sind noch im Handy gespeichert). Letztmalig November 2005. Vermutlich ist der Wille der Rückzahlung da (d.h. bisher wurde nicht geleugnet, dass das Geld geliehen wurde), aber kein Geld….

    --- Ich weiß schon, wer macht denn sowas dummes….. Später ist man immer schlauer - Aber aus Erfahrung wird man klug ;) ----

    Das BGB hab ich bereits mehrfach durchgeblättert. Komme aber nicht wirklich weiter.

    Wie ist denn die rechtliche Lage?

    Aber vermutlich siehts ohne Anwalt schlecht aus?! Aber ob sich das rentiert?

    Würd mich über paar Ratschläge freuen!

    Cora