Buchungssätze

  • Hallo ihr, ich benötige zu der Aufgabe Hilfe mit den Buchungssätzen:

    a.) Unser Kunde Dubio, den wir bis jetzt für voll zahlungsfähig gehalten haben und demgegenüber wir aus dem Vorjahr eine Forderung von 23.200 € inkl. 16% Mwst. haben, macht Ende 02 überraschend Insolvenz. Die voraussichtliche Konkursquote beträgt 60%.

    b.) Die aus dem Jahr 01 stammende (wir buchen hier das
    Jahr 02) zweiflhafte Kundenforderung von 11.600 € inkl 16%Mwst. , die wir im Vorjahr zu 70% wertberichtigt hatten, erscheint uns, da sich deie wirtschaftliche Lage dieses Kunden von Grund auf gebessert hat, wieder vol einbringlich.

    Finde keinen Zugang, hänge einfach in der Luft. Wer kann mir da die Buchungssätze vermitteln?

  • Hey Gast!
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  • Hallo Andrea,

    ich hoffe, dass ich Deine Aufgabenstellung nicht falsch interpretiere:


    2001 Forderung Kunde Dubio:

    Zweifelhafte Forderung brutto: 23.200,00 €
    - Umsatzsteuer 3.200,00 €
    Zweifelhafte Forderung netto 20.000,00 €
    geschätzter Forderungsausfall 60 % 12.000,00 €
    voraussichtliche Forderung 40 % 8.000,00 €

    Aufgabe b) 11.600,00 € - UST 1.600 €=10.000,00 € - 7000,00€=3000 ,00 € (Schema wie bei a)

    Buchungssätze in 2001:

    Einstellung in die EWB an EWB zu Forderungen 8.000 €
    SBK an zweifelhafte Forderungen 23.200,00 €
    EWB zu Forderungen an SBK 12.000,00 €
    GuV an EWB 12.000,00 €


    Aufgabe b) Buchungen analog wie bei a) nur mit den Werten von Aufgabe b)


    BUCHUNGEN IN 2002:

    Einzelwertberichtigung 2001 11.000,00 € (aus a + b- vorauss. Fordausfall beide)
    - Einzelwertberichtung 2002 7.000,00 € (da b vorauss. keinen Ausfall bringt)
    Herabsetzung der EWB 4.000,00 €

    Einzelwertberichtigung zu Forderungen 4.000 € an Erträge aus Herabsetzung der EWB 4.000 €

    Erst wenn das Geld des Kunden b wirklich bezahlt worden ist, erfolgen die anderen Buchungen und natürlich auch mögliche Korrektiuren der Umsatzsteuer. Solange ein Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen ist, werden Forderungen nicht abgeschrieben, da niemand weiss, was es wirklich noch gibt. Aber die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen werden jährlich angepasst und entweder herauf- oder herabgesetzt. Und im Falle b ist davon auszugehen, dass der bereits erfolgte Forderungsausfall nun doch noch bezahlt wird.

    Sollte ich falsch liegen, bitte ich um nähere Angaben, was Du buchen sollst. Aus der Aufgabenstellung allein, kann ich nur vermuten, um was es geht.

    LG von Silvia