Ich hab da eine Aufgabe und bin mir nicht sicher...
Nachzahlung von 79 Euro die am 15.02.05 fällig ist.
Der Steuerpflichtige zahlt diesen Betrag erst am 26 Mai 2005.
Höhe der Säumniszuschläge und warum werden sie festgesetzt?
Antwort:
§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO
Muss ich die 79 auf 50 Euro abrunden und dann für 3 Monate (März April Mai)
berechnen? Wie berechne ich das denn!?