Säumniszuschläge

  • Ich hab da eine Aufgabe und bin mir nicht sicher...

    Nachzahlung von 79 Euro die am 15.02.05 fällig ist.
    Der Steuerpflichtige zahlt diesen Betrag erst am 26 Mai 2005.

    Höhe der Säumniszuschläge und warum werden sie festgesetzt?

    Antwort:

    § 240 Abs. 1 Satz 1 AO

    Muss ich die 79 auf 50 Euro abrunden und dann für 3 Monate (März April Mai)
    berechnen? Wie berechne ich das denn!?

  • nach § 240 AO wird für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags gerechnet. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

    Also müssen die € 79 auf € 50 abgerundet werden, davon 1 % = € 0,50 pro angefangenen Monat. Also Februar, März, April und Mai. Die Säumniszuschläge wären somit € 2,00. Insgesamt müssten dann also € 81,00 bezahlt werden.

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.