Ich versuche mich gerade an einigen BGB-Fällen/Übungen, komme aber bei folgender Aufgabe nicht so recht weiter:
E ist ein begeisterter Mountainbike-Fahrer. Um auch N für diesen Sport zu gewinnen, leiht er diesem sein wertvolles Mountainbike. N findet jedoch nicht den richtigen Gefallen an der Sache. Als er von D auf das Bike angesprochen wird, erklärt N dem D, dass er es gerne von ihm erwerben könne. Daraufhin schließen N und D einen Kaufvertrag über das Mountainbike und N veräußert dieses nach § 929 BGB an D; dabei ging D davon aus, dass N das Bike gehöre. Nun erfährt E von der Angelegenheit und verlangt von D das Mountainbike zurück.
D verweigert dies mit der Begründung, dass er Eigentümer des Mountainbike sei. Prüfen Sie und begründen Sie unter Verwendung der entsprechenden Normen, wer Eigentümer des Mountainbikes ist!
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.