Guten Tag
Beim Anlagevermögen darf man doch gemäß §255HGB nicht über den Anschaffungswert hinaus abschreiben.? Ich habe hier aber eine Aufgabe bei der der niedrigere Wert angesetzt wurde. Weiß jeman warum?
Aufgabe: Das Hotelgebäude wurde im Jahr 01 für 3 Millo. gekauft, es wird 5% linear abgeschrieben. Der Tageswert liegt bei 5,5 Millio
Der Restwert 05 ist 3.750 000 diesen Wert setzte ich auch in der Bilanz an
Nun kaufen wir im Jahr 02 ein Gebäude auf der gegenüberliegenden Straße hinzu für 3 Millio dies wird auch mit 3% abegeschrieben.Tageswert 1,8 Millio.
Der Restwert 05 ist 2.400 000 warum setzte ich nicht hier auch den Wert an?
in der Lösung haben wir 1.8 Millio angesetzt als Bilanzwert.
mfg
Melanie