bin kein experte diesbezüglich, da ich auch gerade mal das 1. Semester rum habe. :gap jedenfalls kann das so nicht stimmen! Denn du tust so, als ob du genau 70% nicht bekommst. Dann würde das so passen.
Aber du schreibst ja, dass in der einen Periode 70% wertberichtigt wurde und in der Folgeperiode dann der Kunde voll gezahlt hat.
Und ja: wertberichtigt wird auf Nettobeträge, da du ja nicht genau weiß wieviel du denn genau abschreiben musst. Die Umsatzsteuer berichtigst du erst, wenn der Ausfall genau fest steht (also in der Folgeperiode).
So wie ich das verstehe musst du aber gar nichts berichtigen, da du keinen Ausfall hast.
lange Rede kurzer Sinn :D:
t1:
(1) zweifelhafte Forderungen 11.600 an Forderungen aus L+L 11.600
(2) Abschreibungen auf Forderungen 7.000 an zweifelhafte Forderungen 7.000
t2:
Zahlungskonto (z.B. Bank) 11.600 an zweifelhafte Forderungen 4.600 ; sonstiger betrieblicher Ertrag 7.000
so müsste es stimmen.