- Offizieller Beitrag
Urteil: Website-Impressum muss schnell auffindbar sein
Längere Suche ist dem Nutzer nicht zuzumuten
Nach einem Urteil (Az. 29 U 4564/03) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Februar 2004 müssen Website-Betreiber einen Link zum Impressum einfach zugänglich machen. Wenn dieses erst nach längerer Suche am untersten Rand der Startseite zu finden ist, erfüllt dies nicht die Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).