Website-Impressum muss schnell auffindbar sein

    • Offizieller Beitrag

    Urteil: Website-Impressum muss schnell auffindbar sein

    Längere Suche ist dem Nutzer nicht zuzumuten
    Nach einem Urteil (Az. 29 U 4564/03) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Februar 2004 müssen Website-Betreiber einen Link zum Impressum einfach zugänglich machen. Wenn dieses erst nach längerer Suche am untersten Rand der Startseite zu finden ist, erfüllt dies nicht die Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).


    Quelle und weiterlesen

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  • Ich dachte schon jetzt hat es mich mit meiner Webseite auch erwischt, aber es geht ja wieder mal "nur" um ne gewerbliche Seite! Also uninteressant!

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  • Warum?
    Weder bin ich in einem Verein, der sich der Überwachung solcher Kriterien verschrieben hat, noch betreibe ich eine gewerbliche Webseite.
    Ergo - Ich bin eine Privatperson die eine private Webseite hat - das Urteil braucht mich also momentan nicht zu interesieren, da es den Status der Private Webseiten im Rahmen des TDG nicht konkretisiert.
    Ein weiterer Punkt, es gibt bereits Urteile zu genau diesem Thema, die genau das aussagen!

    Also uninteresant ;)

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  • ja für Dich und Privatpersonen ist das vielleicht nicht relevant...

    aber es gibt ja auch noch andere.... :)

    Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deinen Traum! ;)

  • Zitat

    Original von kathy81
    aber es gibt ja auch noch andere.... :)


    Tja, deswegen steht ja auch der Satz

    Zitat

    Original von Strolch
    Ein weiterer Punkt, es gibt bereits Urteile zu genau diesem Thema, die genau das aussagen!


    dabei. Daher nur eine unwichtige und uninteressante Ergänzung :gap

    Aber ich glaub die semantische Nummer hab ich jetzt weit genug getrieben. Also liebe kathy81 verzeih mit meinen aufdringlichen Versuch dich von meiner Meinung zu überzeugen. ;)

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  • Nach meinem Wissen empfiehlt es sich allerdings trotzdem, das Thema immer aktuell zu verfolgen, da es auch unterschiedliche Meinungen gibt, was eine gewerbliche Website ist.

    Ich habe mal gehört, dass z.B. der Einbau eines Amazon-Buttons o.ä., der mit pay-for-klick (oder wie das heisst *g*) funktioniert, zu gewerblichen Aktivitäten zählen kann.

  • Zitat

    Original von Strolch


    Tja, deswegen steht ja auch der Satz


    dabei. Daher nur eine unwichtige und uninteressante Ergänzung :gap

    Aber ich glaub die semantische Nummer hab ich jetzt weit genug getrieben. Also liebe kathy81 verzeih mit meinen aufdringlichen Versuch dich von meiner Meinung zu überzeugen. ;)


    ohjee :O

    Träume nicht Dein Leben, sondern lebe Deinen Traum! ;)

  • Zitat

    Original von Onlinecat
    da es auch unterschiedliche Meinungen gibt, was eine gewerbliche Website ist.
    Ich habe mal gehört, dass z.B. der Einbau eines Amazon-Buttons o.ä., der mit pay-for-klick (oder wie das heisst *g*) funktioniert, zu gewerblichen Aktivitäten zählen kann.

    Es ist tatsächlich so, dass einige Gerichte da anbringen von Werbebannern als geschäftliche Tätigkeit bewerten und einer Webseite daher gewerblichen Charakter zuschreiben. In diesem Sinne wäre auch study-board eine gewerbliche Seite, die Google-Werbung rechts oben in der Ecke macht sie dazu.
    Das TDG schreibt aber nichteinmal eine gewerbliche Seite vor, sondern würde von seiner Formulierung her auf fast alle Webseiten zutreffen.
    Darüber gibt es aber einen Gelehrtenstreit, bei dem momentan nur eines feststeht, absolut Verbindlich ist es für gewerbliche Seiten. Immerhin ist es die deutsche Umsetzung einer EU Vorschrift zur Angleichung der Wttbewerbsbedingungen - allein daraus ergibt sich ja die Verpflichtung für gewerbliche Seiten. Zur Unklarheit bei den Rechtsgelehrten kommt es jetzt, da es noch keine Urteile über private Seiten gibt (kein Streitwert vorhanden). Leute die sagen ja: argumentieren, das Gesetz gilt für alle Webseiten, Leute die dagagen halten (wie ich) sagen, warum muss ich meine Persönlichkeitsrechte (Schutz der Privatsphäre) aufgeben wenn ich ne Webseite betreibe? Wenn ich einen Artikel in einer Zeitung schreibe steht da auch nicht meine Anschrift und meine Telefonnummer drunter, wenn ich ein Buch schreibe, steht da auch nicht meine Adresse und Telefonnummer drunter und wenn ich eine CD-herausgebe auch nicht und nur weil ich das ganze jetzt im Netz mache, muss ich das plötzlich angeben?
    Das ist also das Dilemma und solange es kein Urteil vom BGH dazu gibt bzw. vom entsprechenden OLG ist die Diskussion eben da!

    @ kathy81
    Wieso ohjehh, ich hab doch so nett Tschuldigung gesagt *augenroll*

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