Wer kann mir weiter helfen?
Bilden Sie zwei Beispiele, eines die Aktiv- und ein weiteres die Passivseite betreffend, also unzulässige "Bilanzverschönerungen", und stellen Sie dar, aus welcher Zielsetzung heraus derartige Bilanzälschungen in der Praxis vorkommen. Sicher Sie die Beispiele durch Angabe jener Rechtsvorschriften ab, gegen die verstoßen wird.
Welche Folge hätten die in ihren Beispielen dargestellten Situationen für die Steuerbilanz, sollte das Finanzamt diese Maßnahmen aufdecken?
Grüsse
Elke