Wirschaftsordnung

  • Hallo Leute,
    ich muss hier Leider noch einmal nachhaken bei 2 Fragen,

    1.
    In einer realtypischen Zentralverwaltungswirschaft (wie der der DDR bis 1989) kommt den Steuern eine ebenso große Bedeutung zu wie in einer realtypischen Marktwischaft ( wie in der BRD)
    Was sagt ihr zu dieser Aussage?

    2. Kennzeichnen Sie die Stellung des Eigentums in der Reinen Marktwirschaft sowie der Reinen Zentralverwaltunswirschaft.
    Hier wurde von verschiedenen Leuten drauf verwiesen, das es im Netz so super viel dazu gibt, also entweder ist meine Google Maschine verhext, oder ich bin echt zu "blond" für diese Aufgabe:-(
    Kann mir bitte jemand eine konkrete Aussage/Antwort zu diesem Punkte geben, ich werde schon verrückt.


    VIELEN DANK IM VORAUS AN DEN ODER DIE HELFER
    Neo

  • Hey Gast!
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    Gruß
    Markus

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  • Hallo!

    Habe erst mit dem Studium angefangen und jetzt auch die Fragen zu dem Thema in der Wirtschaftsordnung. Hast du zufälligerweise noch die Antworten zu Deinen damals gestellten Fragen? Würde mich über eine antwort sehr freuen.

    Gruß Sylvia

  • Zitat

    Original von Markus
    Beide Fragen findest du in exaktem Wortlaut samt Lösung mit unserer Suchefunktion :suche:

    Um mich mal selbst zu zitieren. So schwer sollte es eigentlich nicht sein die Suchefunktion zu benutzen.

    Folgende Ergebnisse liegen hier schon zugrunde:

    Planwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft
    Steuern in der ehem. DDR und der BRD
    Planwirtschaft = Gemeineigentum an Produkionsmitteln
    Eigentum in der reinen Marktwirtschaft

    Gruß
    Markus

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