Guten Tag,
Das Thema Verjährung ist etwas verstrickt wer hilft mir da zum Durchblick?
Am meistem verwirrt mich der §199 speziell Ab.3. Einmal verjähren sonstige SE Ansprüche innerhalb von 10Jaheen und einmal innerhalb von 30 Jahren. Wo ist denn da der Unterschied. Wann soll ich welche Verjährung nehmen? Und was heißt " maßgeblich ist früher endene Frist" gibt es 2 Fristen?
Danke für jede Anwort.
mfg
Melanie