Hallo.
Ich bräuchte mal bei folgendem Fall hilfe:
Der Verkäufer liefer dem Käufer falsche Fenster. Der Käufer untersucht und rügt erst nach drei Wochen.
Er verlangt Nachlieferung neuer Fenster innerhalbt einer Woche.
Ich bin der Meinung das der Käufer bei Lieferung die Ware sofort auf Mängel untersuchen muss und diese dann auch gleich rügen muss.
Somit würde dann der Anspruch auf z.B. Nacherfüllung entfallen.
Is der Ansatz soweit erstmal richtig oder bin ich auf dem falschen Weg?
Hat event. jemand n § aus dem BGB wodurch die Aussage begründet werden kann. Finde leider kein entsprechenden §.
Danke für eure Hilfe.
LG franzi