Hallo,
hoffe, ihr hattet schöne Ostertage!
Ich sitze gerade vor einer Gewerbesteuer-Aufgabe und habe u. a. folgenden Sachverhalt:
"Der Einzelunternehmer ist an einer GmbH mit 15 % am Stammkapital beteiligt. Dem
betrieblichen Konto wurden 3000 Euro gutgeschrieben."
Meine Lösung:
Für die Berechnung der Gewerbesteuer muss der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 9 Nr. 2a GewStG um 1.500 Euro (50 %) gekürzt werden.
Zudem muss wegen des Halbeinkünfteverfahrens der andere Teil "außerhalb der Bilanz" abgezogen werden, da dies der steuerfreie Teil ist, d. h. der vorläufige Gewinn aus Gewerbebetrieb muss um den Gewinnanteil von 1.500 Euro gekürzt werden. Das ist sodann der berichtigte steuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Hinzurechnungen und Kürzungen.
Muss ich zudem noch die Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer entsprechend bei der Berechnung der Gewerbesteuer berücksichtigen?
Was meint Ihr? Danke vorab für eure Beiträge,
viele Grüsse
susi15