Verschiedene BGB Fragen

  • Hallo!
    Ich verzweifle gerade an den Einsendeaufgaben zu REK02B.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen?!?

    1.
    Genügt es für die Annahme der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Verkäufer, das bei Aufgabe einer Bestellung im Kleingedruckten steht: „Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ und der Verkäufer darauf mit Schweigen reagiert? Begründen Sie Ihre Meinung.

    2.
    Kann ein Schornsteinfegervertrag als Werkvertrag auch Auswirkungen aus Dritte haben? Versuchen Sie im Einzelnen zu begründen, wie dieser Fall gelagert sein muss.

    3.
    Warum ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar, wenn auf dem Kaufvertrag ausdrücklich „Barzahlungs-Kaufvertrag“ steht?

    4.
    Was ist damit gemeint, wenn in einer Zeitungsanzeige steht, dass der angebotene Wagen generalüberholt ist?

    5.
    Wodurch unterscheiden sich Pfändung und Verpfändung eines Kontoguthabens?

    6.
    Worin liegt die Bedeutung des Kredits für den Kreditnehmer?

    7.
    Nennen Sie einen Grund für die Rücknahme der ärztlichen Bestallung.

    8.
    Gewerberechtliche Unzulässigkeiten ist der häufigste Erlaubnisversagungsgrund. Beschreiben Sie, welches Verhalten hierbei in der Regel zugrunde liegt, speziell, ob das nachhaltige Nichtbezahlen von Steuerschulden hierzu gehört.

    9.
    Welche Informatinen muss der Betroffene mindestens erhalten, damit eine wirksame Einwilligungserklärung vorliegt?

    10.
    Unter welchen Umständen sind Einschränkungen des auf informationelle Selbstbestimmt zulässig?

    11.
    Herr Mayer hat von einem Versandhaus eine Rechnung über 180,- EUR zugesandt bekommen. Da er bei dem Versandhaus etwas bestellt hat, geht er davon aus, dass er Vorkasse leisten muss, und bezahlt. Nachdem Herr Mayer wenige Zeit später eine zweite – diesmal richtige – Rechnung über einen niedrigeren Betrag erhält, erkannt er, dass beim Versandhaus eine Personendatenverwechslung geschehen sein muss. Er möchte sein überzahltes Geld zurückhaben. Das Versandhaus stellt sich auf den Standpunkt, Herr Mayer müsse erst mal beweisen, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft. Stimmt das?

  • Hi Piwi,

    ich studier an der HAF, hab also z. T. leicht andere Lehrheftinhalte wie du an der SGD. Brauchst die hier komplette Lösungen oder hast du schon ansätze???

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.

  • Hallo!
    In Sachen Rechtswesen steh ich leider ziemlich auf dem Schlauch - die kompletten Lösungen wären schon nicht schlecht...
    Danke schon mal

  • Hi, werd' mir mal ansehen, was ich für dich tun kann. Ich hoffen, dass ich bis morgen die eine oder andere Lösung parat habe.

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.

  • Hi Piwi,

    konnte Dir Wiesel helfen?
    Ich komme hier auch einfach nicht weiter!!! ?(
    Bin jetzt schon bei KRE05.
    Habe REK02 und die ganzen Steuersachen erstmal liegenlassen!
    Aber irgendwann muss man die unschönen Sachen ja doch mal machen!
    Wäre schön, wenn Du mir weiterhelfen kannst!

    Viele Grüße

  • Hallo!
    Habe die Hausaufgabe zu REK02B zurück. Hier die Lösungen:

    1.
    Da „Kleingedruckte“ auf der Rückseite gehört nicht automatisch zum Vertrag. Handelt es sich um Verträge mit Nichtkaufleuten erhalten die AGB´s nur Geltung, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind und die Vertragsparteien sich - nach einer Prüfung vor Vertragsabschluss – darauf geeinigt haben.


    2.
    Bei der jährlichen Emissionsmessung kann der Schornsteinfeger feststellen ob eine Wartung oder Reparatur notwendig ist. Der Schornsteinfeger erfüllt seinen Werkvertrag in dem der die Messung durchführ. Beauftragt der Schornsteinfeger ein Unternehmen, das die Wartung durchführt hat das Auswirkungen auf Dritte.

    3.
    Das Verbraucherkreditgesetz ist seit dem 01.01.2002 in das BGB (§§ 491-507) integriert.
    Das Verbraucherkreditgesetz hat das damalige Anzahlungsgesetz abgelöst, das nur beim Kauf von beweglichen Sachen und deren Bezahlung auf Raten galt.
    Beim Kauf eines Lexikons zum Beispiel das in mehreren Teilen geliefert wird, wird jeweils das Lexikon bar bezahlt das gerade geliefert wird.


    4.
    Im Gebrauchtwagenhandel ist ein Wagen generalüberholt, wenn sämtliche beweglichen Teile ausgebaut und, soweit erforderlich entweder. hergerichtet oder erneuert und feststehende Teile auf ihre Unversehrtheit untersucht sind.

    5.
    Bei der Verpfändung wird das Recht an dem Kontoguthaben übertragen es im „Bedarfsfall“ zu pfänden. Es ist eine Sicherung des Gläubigers.
    Die Pfändung ist der aktive Vorgang das Guthaben im „Bedarfsfall“ „abzuziehen“.


    6.
    Dem Kreditnehmer wird ein Darlehen in Form von Geld oder anderen vertretbaren Sachen überlassen mit der Verpflichtung zu späteren Rückerstattung von Sachen in gleicher Art, Güte und Menge. Das als Darlehen empfangene (in der Regel Geld) geht in das Eigentum des Kreditnehmers über. Der Kreditnehmer zahlt dann in der Regel das Geld in Teilzahlungen mit Zinsen zurück. Der Vorteil für den Kreditnehmer ist das der sofort über eine größere Menge (z. B. für einen Hausbau) verfügen kann die er dann in regelmäßigen Raten zurückzahlen kann.


    7.
    Tod, strafrechtlich geandere Verfehlungen


    8.
    Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist (z. B. im Gaststättengewerbe die Überwachung anhand der Vorschriften des Gaststättengesetzes).
    Für das nachhaltige Bezahlen von Steuern ist das Finanzamt zuständig.


    9.
    Der Betroffene muss mindestes eine im Wesentlichen zutreffende Vorstellung davon haben, worin er einwilligt. Die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidungen muss zu überblicken sein. Er muss wissen, aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung er welche Personen von einer eventuellen Schweigepflicht entbindet und über Art und Umfang der Einschaltung Dritter unterrichtet sein.
    Nach § 4a BDSG ist die Einwilligung nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben.


    10.
    Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstkontrolle sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig. Das Gesetz muss erstens im überwiegenden Allgemeininteresse erforderlich sein und zweitens die Voraussetzungen für die Einschränkungen des Grundrechts und deren Umfang für den Bürger erkennbar regeln, also dem Gebot der Normalklarheit entsprechen und drittes den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

    11.

    Meines Erachtens nicht - der abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine Warenleistung vom Versandhaus und eine bestimmte Zahlleistung von Herrn Mayer. Sowohl Lieferung als auch Zahlung sind erfüllt = Pflichterfüllung.
    Wenn das Versandhaus das Geld behalten würde, wäre das für mich eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. BGB.

    Undann hätte ich noch eine Frage an Dich silvierico: Du bist doch schon bei KRE05, hast Du STW05 (Einkommensteuer I) und STW06B(Einkommensteuer II) schon bearbeitet? Da hänge ich nämlich vollkommen!

  • Hallo Piwi_26,

    ich bin schon bei KRE05, weil ich die ganzen Steuerhefte erstmal zur Seite gelegt habe, weil die so lange aufhalten.
    Aber wenn du zu anderen Heften Fragen hast, kannst du dich melden!
    Danke für die REK-Lösungen!
    Welche Note hast Du bekommen?

    Bis bald

    Silvie

  • Hallo!
    Ich habe eine 1 bekommen (volle Punktzahl).
    Und falls Du mal an diese "nervigen" Steuerhefte kommst, könntest Du mir ja mal eine Mail schreiben.... ;(

    Gruß
    Piwi_26

  • Hallo zusammen,

    die Steuerhefte hab ich durch, bei welchen Fragen braucht Ihr Hilfe?

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.

  • Hallo,

    ich hänge schonmal bei den Fallstudien STW02F - und habe dann den
    Rest noch garnicht angeschaut.
    Die Steuerhefte verderben einen echt die Laune!

    Bye Silvie

  • hallo ihr,

    ich kann mich da nur anschließen, die stw02f hab ich auch bei seite gelegt. mir liegen die steuer und rechthefte auch überhaupt nicht, die anderen sind aber ganz ok.

    grüße an euch :)

  • Ich hab die Sachen in Arbeit, scheint nicht ganz so schwer zu sein. Ich häng gerade bei REK9B, ist ziemlich zeitintensiv, aber bei den Steuersachen müsste ich euch bis zum Wochenende weiterhelfen können.

    Unser Problem wird nicht sein, daß günstige Gelegenheiten für wirklich motivierte Menschen fehlen, sondern daß motivierte Menschen fehlen, die bereit und fähig sind, die Gelegenheiten zu nutzen.