Gewinn und Verlustrechnung / HK

  • Hallo, ich bin hier neu im Forum und benötige mal Eure Hilfe.
    In welchen Posten einer GuV sind die Spenden verschiedener gemeinnütziger Vereine einzutragen?

    Ausserdem hänge ich gerade auch an der vierten Aufgabe:
    Ein Bauunternehmen hat für eigene betriebliche Zwecke ein Gebäude erstellt. Hierfür sind folgende Aufwendungen angefallen:
    Materialkosten: 200TEUR
    Fertigungslöhne: 300TEUR
    Die aus der Kostenrechnung ermittelten Materialkostenaufschläge betragen 10%; die Fertigungsgemeinkostenaufschläge 80%. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung liegen bei 10% der Herstellungskosten.
    Es wird eine Eigenkapitalverzinsung von 7% angenommen.
    Das Gebäude soll mit den Herstellungskosten bilanziert werden, wobei die Wahlrechte hinsichtlich der Gemeinkosten geltend gemacht werden. Mit welchem Wert ist das Gebäude zu bilanzieren.
    Ich hab echt überhaupt keinen Ansatzpunkt für diese Aufgabe.
    Wäre für Tips echt dankbar.

  • Hey Gast!
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  • Fohe Ostern,

    ich bin mir nicht sicher auch mein Ansatz stimmt, wäre nett wenn das noch jemand prüfen könnte.

    auch ein Blick in das HGB §255 kann weiterhelfen

    nun zum Wahlrecht: es besteht ein Unterschied hinsichtlich der Herstellungskosten aus handelsrechtlicher Sicht und steuerrechtlicher Sicht.

    handelsrechtlich dürfen zur Wertuntergrenze die MEK die FEK und die SonderFEK angesetzt werden das wären hier in der Aufgabe 500 000E

    steuerrechtlich wären das die MEK die FEK und die SonderFEK die MGK die FGK die SonderFGK... 740 000E ( ich habe von den FEK 80% berechnet)

    die kalkulatorischen Zinsen von 7% für das EK habe ich nicht angesetzt weil nur für den Zeitraum der Herstellung Kosten dieser Art angesetzt werden darf. Da in der Aufgabe kein Zeitraum bestimmt ist, weiß ich nicht wofür die Information dienen soll.

    mfg
    Melanie

  • Dank Dir mal, aber so richtig kapier ich´s immer noch nicht.
    Nach §255 sind die Verwaltungskosten und die Eigenkapitalfinanzierung nicht mit einzuberechnen.
    Aber wie ist das genau mit den Materialkostenaufschlag, Fertigungsgemeinkostenaufschlägen ?

  • MGK und FGK dürfen bzw. müssen je nach dem miteingerechnet werden (HGB vs. EStG).

    Gruß
    Markus

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  • Okay, ich hab´s geschnallt und danke Euch beiden für die Tips bzw. Lösungsansätze.
    Wünsch Euch allen da draussen übrigens auch ein frohes Osterfest.
    Habe bei dem Studium einfach manchmal ein Brett vorm Kopf, vor allem dann, wenn ich als Mutter gerade zum zwanzigsten Mal aus einer Überlegung rausgeholt werde. Naja, bin ja bald durch, aber ich glaube jetzt wird´s erst richtig schwer.

    Könnte mir aber jetzt trotzdem jemand noch einen Tip bezüglich der Spenden(meiner ersten Frage) geben, dann wäre ich nämlich endlich durch mit JAS01?

  • Hallo Mausi,

    ich hänge auch gerade an den Aufgaben zu JAS01 fest. Es ist zwar bei Dir schon sehr lange her, aber vielleicht, kannst Du mir trotzdem einen Tip zu
    den Spenden geben. Da habe ich nämlich auch keinen Plan und im
    Lernheft steht darüber auch nichts.

    Vielen Dank.
    Heike:confused: