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Kosten und Leistungsrechnung

  • Nellysil
  • 14. April 2006 um 15:38
  • Erledigt
  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 14. April 2006 um 15:38
    • #1

    Frohe Ostern,
    ich sitzte gerade an Prüfungsvorbereitungen mit der folgenden Aufgabe

    Aufgabe:
    Ein Küchenherd, der für 50 000E angeschafft wurde, ist in den ersten beiden Nutzungsjahren folgendermaßen abgeschieben worden:

    bilanzmäßig: 20% geometrisch-degressiv
    kalkulatorisch: 12,5% vom geschätzten Wiederbeschaffungswert in Höhe von 75000E

    a. Erläutern sie die bilanzmäßigeen und kalkulatorischen Auswirkungen der Abschreibung auf das Betriebsergebnis und die Gewinn und Verlustrechnugng.

    b. Wie hoch sind in diesem Fall die neutralen Aufwendungen der Zweckaufwand und die Zusatzkosten?

    c. Welches Ziel verfolgt die Kostenartenrechnung mit der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen vom Wiederbeschaffungswert?

    Meine Antwort zu a: die kalkulatorischen Kosten haben keine Auswirkungen auf die Gewinn und Verlustrechung, da diese bilanziell ist. Die kalkulatorischen Kosten fallen nur in der Kosten und Leistungsrechnung an.

    Meine Antwort zu b: Grundkosten der AW 50 000E den Rest kann ich leider nicht umsetzten.

    danke für jede Hilfe

    mfg
    Melanie

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 14. April 2006 um 19:59
    • #2

    a) Stimmt.

    b) Kennst du denn die Definitionen der Begriffe? Wenn ja, dann hast du schon deine Lösung.

    c) Es wird ein realistischer, dem Markt entsprechender Werteverzehr angestrebt.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Nellysil
    Benutzer
    Beiträge
    33
    • 15. April 2006 um 11:25
    • #3

    Hallo Guru,

    danke für die Antwort zu a. Bestätigung ist immer gut.

    nun zu den Diffitionen die ich habe.

    Neutrale Aufwendungen: haben nichts mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun oder sie sind artypisch. also auf die Aufgabe bezogen würde ich sagen sind das die Abschreibungen?

    Zweckaufwand: entstehen im Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und Verwertung, auf die Aufgabe bezogen sind keine da??

    Zusatzkosten fallen auch keine an.

    frohe ostern
    Melanie

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