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Musst halt mal schauen was du im speziellen suchst..
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Eigenfinanzierung der Einzelfirma:
Dies ist ein Kaufmann, der sein Geschäft ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter betreibt (HGB § 18). Die Einzelfirma ist naturgemäß keine ideale Rechtsform für die Beteiligungsfinanzierung, verschwindet doch diese Rechtsform, wenn ein neuer Gesellschafter aufgenommen wird. Unter Beibehaltung der Rechtsform ist eine Beteiligungsfinanzierung nur möglich, wenn der Einzelunternehmer aus seinem Privatvermögen etwas einlegen kann. Ob ihm dies möglich ist, hängt meistens davon ab, ob das Unternehmen dem Unternehmer in früheren Jahren den Aufbau privaten Vermögens ermöglicht hat. Unter Beibehaltung der Rechtsform kann als weiterer Gesellschafter lediglich ein stiller Gesellschafter aufgenommen werden, wie dies Unternehmen aller Rechtsformen möglich ist.
Sachen wie Haftung, Geschäftsführung etc. sind keine große gedankliche Leistung, also einfach mal die entsprechenden Paragraphen im HGB durchlesen und ein bisschen googeln, denn das alles jetzt hier reinzuschreiben wäre ein bisschen zu viel
Hier könntest du auch mal schauen:
ZitatOriginal von kathi
Hi!!!!!könnte uns jemand etwas über das Einzelunternehmen erzählen, oder uns sagen, wo wir geeignete Seiten finden, da wir eine Präsentation ausarbeiten müssen.
Ist wichtig!!!!!!!!
Genauere Fragen wären da auch vonn Vorteil!
Jens