Abschreibung

  • Wer kann mir helfen, hänge fest bei der folgende Aufgabe.
    Erstellen Sie für einen PKW mit Anschaffungskosten von 20.000,-€ jeweils eine Abschreibungsstaffel bei Zugrundelegung linearer und degressiver AfA. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für den PKW beträgt 5 Jahre, die Anschaffung erfolgt zum 01.01.2004.

    Hondadieter

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Hallo,

    du hast doch bestimmt ein paar Formeln für Abschreibungn irgendwo in deinem Skirpt bzw. Buch oder? Da kann man die Sachen doch ganz einfach einsetzen, verstehe nciht wo das Problem ist, solltest auf jeden Fall mal einen Ansatz versuchen und, wenn du da nciht weiter kommst, dann helfe ich dir gerne.
    Gruß Marcel

  • Hi!

    Es gibt, wie du selbst gesagt hast zwei verschiedene möglichkeiten der ABschreibung.

    Zunächst die lineare: Linear bedeutet einfach jedes Jahr den selben Betrag. Da das Auto eine Nutzungsdauer von 5 Jahren hat, sollte das Auto am ende der Dauer natürlich einen Wert von 0 Euro haben. Bei der linearen Abschreibung werden als jedes Jahr 20.000/5 = 4.000 Euro abgeschrieben.

    Nun das degressive: Da gibt es normalerweise einen Prozentsatz mit der abgeschrieben wird. Ich weiß nicht wie der üblicher Wert war. Zur berechnung hast du dann eine Gleichung: 20.000(p+1)^t wobei p der prozentsatz und t die jahre sind. In deinem Fall sollte das 1 sein, wenn ich da richtig verstehe. Nun ja, hiermit berechnest du den Wert nach dem t-ten Jahr. Die Differen zwischen diesem Jahr und dem vorherigen ist der abgesetzte Wert dieses Jahrs.

    Viel Spaß, hoffe ich konnte dir helfen! ;)

    Gruß

    Doppelpass alleine? - Vergiss es!

  • Also ich habe mal mein Glück versucht und das folgende ist da bei rum gekommen. wäre nett wenn mir einer sagen könnte ob das so richtig ist.

    linear AfA degressiv AfA
    20% 20 %(hier maximum)
    Ansch.kosten 20.000,- 20.000,-
    AfA 2004 4.000,- 4.000,-
    Buchwert 31.12.04 16.000,- 16.000,-
    AfA 2005 4.000,- 3.200,-
    Buchwert 31.12.05 12.000,- 12.800,-
    AfA 2006 4.000,- 2.560,-
    Buchwert 31.12.06 8.000,- 10.240,-
    AfA 2007 4.000,- 2.048,-
    Buchwert 31.12.07 4.000,- 8.192,-
    AfA 2008 3.999,- 8.191,-
    ---------- ----------
    1,- 1,-
    Solange der Pkw noch im Betriebsvermögen drin ist, wird ein Erinnerungswert von 1,-€ in der Bilanz angesetzt.

    Nach 5 Jahren würde bei der Degressive Abschr. noch einen Wert von 6.553,60 zur Buchung stehen. Da die Nutzungsdauer aber schon abgelaufen ist darf der Restwert von 6,553,60 voll mit abgeschrieben werden.

    Ich hoffe ich habe das richtig sonst verzweifele ich bald.
    Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte ob ich hiermit richtig oder falsch liege.

    Hondadieter

  • Hallo,

    linear sieht doch schon gut aus, aber warum sind denn 20% das Maximum für die egressive Abschreibung. Wenn ich mich richtig erinnere ist das Maximum für die degessive Abschreibung, der zweifache lineare Abschreibungssatz. Aber wenn 20% das Maximum sind, dann ist auch dieser Teil richtig.

    Gruß Marcel

  • Also die 20 % degressive AFA stimmt. Bei Anschaffungen vor dem 31.12.2000 durfte die AFA bis maximal 30 % hoch sein (oder das dreifache der linearen AFA betragen - bis max. 30 %).

    Alles was danach angeschafft wurde/wird, darf das doppelte der linearen AFA betragen, jedoch nur bis maximal 20 % !

    Sollte z.B. die linearen AFA für einen PKW bei 11 % liegen und es soll degressiv abgeschrieben werden, dürfen nur maximal nur 20 % angesetzt werden.

    Aus meiner Sicht, stimmt die Berechnung insoweit. In der Praxis wird häufig die Abschreibungsmethode gewechselt, nämlich dann wenn der lineare Abschreibungsbetrag höher ist, als bei der degressiven Abschreibung. Sollte das Fahrzeug nach der regulären Abschreibung noch weitergenutzt werden, verbleibt es dann mit 1 € Erinnerungswert auf dem Konto.

    LG Silvia