Jahresabschluss und Bewertung

  • Aufgabe:

    Im Januar 01 kaufte die Firma S. GmbH einen Kleinwagen für den Partyservice. Der Anschaffungswert belief sich auf 28 000€ . Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren soll linear abgeschrieben werden. Im Jahr 02 wurde der Partyservice mangels Nachfrage eingestellt und der Wagen mit 14400€ (planmäßig und außerplanmäßig) abgeschrieben. Im laufenden Jahr (03) lebt das Geschäft wieder auf.

    Frage:
    Ermittln sie und beschreiben sie, wie der Wagen unter Berrücksichtigung des §280HGB am Jahresende zu bewerten ist.

    Meine Antwort:
    §280/1 HGB 11200€
    oder
    §280/2 HGB 8000€

    aber auch das stimmt ist eine andere Frage. Hat jemand eine andere Lösung oder vieleicht stimmt es so gar?

    vielen Dank
    Melanie

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