Aufgabe:
Im Januar 01 kaufte die Firma S. GmbH einen Kleinwagen für den Partyservice. Der Anschaffungswert belief sich auf 28 000€ . Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren soll linear abgeschrieben werden. Im Jahr 02 wurde der Partyservice mangels Nachfrage eingestellt und der Wagen mit 14400€ (planmäßig und außerplanmäßig) abgeschrieben. Im laufenden Jahr (03) lebt das Geschäft wieder auf.
Frage:
Ermittln sie und beschreiben sie, wie der Wagen unter Berrücksichtigung des §280HGB am Jahresende zu bewerten ist.
Meine Antwort:
§280/1 HGB 11200€
oder
§280/2 HGB 8000€
aber auch das stimmt ist eine andere Frage. Hat jemand eine andere Lösung oder vieleicht stimmt es so gar?
vielen Dank
Melanie