Zuviel "vermögen" für bafög

  • Siehe hier: Eigenes Vermögen und Bafög Studieren-Info.de

    Also ein Fernseher zählt als Haushaltsgegenstand und damit nicht zum Vermögen. Der Preis dürfte dabei wenn ich mich nicht irre keine Rolle spielen. Das Bafög Amt kann dir ja schlecht vorschreiben, wie teuer dein Fernseher sein darf.

    https://www.study-board.de/"http://w…-test.de/" - die neue Plattform für Erfahrungen und Bewertungen deines Praktikums - von Studenten, für Studenten!

    Bewerte dein Praktikum und sicher dir einen fünf Euro Gutschein von buecher.de oder entdecke die besten Praktia Deutschlands!

  • Hallo,

    ich habe dazu auch nochmal eine frage:

    Sie kontrollieren die Sachen ja nur anhand der Daten die durch die Freistellungsaufträge an das Finanzamt geschickt werden.
    Sollte ich nun ausversehen vergessen haben das ich noch Aktienfonds habe die seit der Konfirmation irgendwo rumgammeln, dann bekommen sie das doch gar nicht raus oder? Dafür unterschreibe ich ja keine freistellungsaufträge oder so?!! oder?

    und wenn man nun erwischt werden sollte das man 2000€ zur antragsstellung zuviel hatte, dann zahlt man die+strafe zurück oder? weil man von denen ja quasi leben hätte sollen, oder wollen die alles bafög zurück, was man in dem jahr bekommen hat, wegen weil man n arsch ist???

    ...und was wäre wenn ich nun durch diese aktienfonds im ersten bewilligungszeitraum 2000€ zuviel hatte, die dann zwar immer noch nicht angebe, aber insgesamt nicht uber 5300 komme, quasi dann nur 3000euro angebe, wenn die das dann später rausbekommen is man trotzdem dran?


    mfg

    2 Mal editiert, zuletzt von raiSen (22. Juli 2008 um 22:32)