Hallo an Alle!
Ich komme mit den folgenden Aufgaben nicht weiter und brauche dringend Hilfe:
1.Welche Wirkung hat ein Einspruch auf die Fälligkeit der Steuerschuld?
2.„Nach der AO 1977 benötigt man zur Berichtigung bzw. Änderung eines Steuerbescheides, der wirksam bekannt gegeben worden ist, nicht angefochten wurde und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, eine Ermächtigungsvorschrift.“ Aufgabe zu 2: Erläutern Sie diese Aussage, nennen Sie die wesentlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften und zeigen Sie die zeitlichen Grenzen für eine Korrektur von Steuerbescheiden auf.
Gruß Sergej