Aufgabe AO

  • Hallo an Alle!

    Ich komme mit den folgenden Aufgaben nicht weiter und brauche dringend Hilfe:

    1.Welche Wirkung hat ein Einspruch auf die Fälligkeit der Steuerschuld?

    2.„Nach der AO 1977 benötigt man zur Berichtigung bzw. Änderung eines Steuerbescheides, der wirksam bekannt gegeben worden ist, nicht angefochten wurde und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, eine Ermächtigungsvorschrift.“ Aufgabe zu 2: Erläutern Sie diese Aussage, nennen Sie die wesentlichen Berichtigungs- und Änderungsvorschriften und zeigen Sie die zeitlichen Grenzen für eine Korrektur von Steuerbescheiden auf.

    Gruß Sergej

  • Und ändere doch bitte per Klick auf Edit deinen Betreff in eine präzise, kurze Beschreibung deines Problems ab. Da guggn sich dann auch mehr Leute deinen Thread an. Danke für's Verständnis.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Also auch wenn ein Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt wurde, ist die Steuer dennoch zum normalen Termin fällig.
    Erst wenn man zu dem Einspruch noch eine "Aussetzung der Vollziehung" einlegt, wird bis zum Einspruchsentscheid die strittige Steuer nicht fällig.
    Paragraphen dazu hab ich grad nicht anner hand