Lieferqualität

  • Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen

    Ich weiss leider nicht, welche Art von Mangel vorliegt?

    1)Fallbeschreibung: Das Material das von der Firma Malutta Würzburg geliefert wurde, entsprach in der Zusammensetzung und Haltbarkeit nicht dem des Erstmuster, so dass bei dessen Verarbeitung mit Reklamationen der Kunden zu rechnen ist.... Welche Vertragsstörungen liegen vor, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

    2)Fallbeschreibung: Zwei Lieferungen Kugellager der Firma X Oberhausen, wichen in Größe und Form so erheblich vom Erstmuster ab, dass sie demzufolge nicht verarbeitet werden konnten. Die Abweichungen wurden bei der ersten Lieferunge allerdings er recht spät während des Produktionsprozesses entdeckt....Welche Vertragsstörungen liegen vor, welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?

    Ich würde mich Hilfe sehr freuen.
    Gruss

  • Wie genau meinst du das? Welche Art von Mangel? Ich kann dir leider nur mit den Ansprüchen weiterhelfen

    Ware mangelhaft, weil ist und soll beschaffenheit nicht übereinstimmen § 434, Anspruch auf Lieferung Mangelfreier Ware §439, Nacherfüllung, Preisnachlass etc.

    => bei deinen Fällen: beidseitiges Handelsgeschäft § 377, beide Kaufleute (muss du noch beweisen- erste § des HGB), Material muss unmittelbar nach der Anlieferung überprüft werden und ggf. eine Rüge erfolgen, wenn Ware mangelhaft ist. In fall 1) Mangel liegt vor = sofortige Rüge an Lieferanten muss erfolgen, dann kann er Nacherfüllung etc verlangen. In Fall 2) siehe 1 - ist die Überprüfung nicht unmittelbar erfolgt- es muss sofort gerügt werden, wenn Ware angeliefert wird - dies ist nciht passiert, keine Ansprüche Ware gilt nach § 377 II

    Hoffe ich konnte dir etwas helfen